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   AG Hamburg, 19.12.2018 - 49 C 77/18   

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AG Hamburg, 19.12.2018 - 49 C 77/18 (https://dejure.org/2018,55320)
AG Hamburg, Entscheidung vom 19.12.2018 - 49 C 77/18 (https://dejure.org/2018,55320)
AG Hamburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 49 C 77/18 (https://dejure.org/2018,55320)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 535 Abs 2 BGB, § 556d Abs 2 BGB
    Mietpreisbremse: Wirksamkeit der Hamburger Mietpreisbegrenzungsverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Hamburg, 14.06.2018 - 333 S 28/17

    Geltung der Mietpreisbremse für einen Mietvertrag aus 2015

    Auszug aus AG Hamburg, 19.12.2018 - 49 C 77/18
    Insoweit bezieht sich die Beklagte auf eine Entscheidung des Landgerichtes Hamburg vom 29.05.2018 zum Az. 333 S 28/17.

    Dabei geht das Gericht, ebenso wie auch das Landgericht Hamburg in seiner Entscheidung vom 29.05.2018 zur Geschäfts-Nr.: 333 S 28/17 davon aus, dass die der Hamburger Mietpreisbegrenzungsverordnung zu Grunde liegende Ermächtigungsgrundlage, § 556 d Abs. 2 BGB, verfassungsgemäß ist.

  • LG Hamburg, 05.03.2009 - 307 S 144/08

    Formularmietvertrag: Vereinbarung einer Bearbeitungsgebühr für den Abschluss

    Auszug aus AG Hamburg, 19.12.2018 - 49 C 77/18
    Der Beklagten sind die Kosten der übereinstimmend für erledigt erklärten Zahlung aufzuerlegen, da eine derartige Bearbeitungsgebühr nach ständiger Rechtsprechung unwirksam ist (vgl. etwa LG Hamburg WuM 2009, 452; AG Hamburg-Altona WuM 2009, 451 und 2006, 607; AG Hamburg-Wandsbek WuM 2005, 47; AG Hannover WuM 1989, 584).
  • BVerwG, 29.04.2010 - 2 C 77.08

    Revisibilität von Landesrecht, gerichtliches Verfahren, Entstehen des

    Auszug aus AG Hamburg, 19.12.2018 - 49 C 77/18
    Der allgemeine Grundsatz, dass im Augenblick der Ausfertigung einer Norm die Kompetenz zu ihrem Erlass Geltung bestanden haben muss (vgl. BVerfG NVwZ 2010, 1568) ist dementsprechend schon wegen der fehlenden Vergleichbarkeit auf den Fall der nachgeholten Begründung nicht übertragbar.
  • BVerfG, 27.01.1983 - 1 BvR 1008/79

    Versorgungsausgleich II

    Auszug aus AG Hamburg, 19.12.2018 - 49 C 77/18
    Auch ist das gewählte Mittel schon dann im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, wobei die (abstrakte) Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl. BVerfGE 63, 88, Rn. 97, zitiert nach juris; LG Berlin NZM 2017, 332).
  • AG Hamburg-Altona, 18.03.2009 - 318a C 377/08

    Zur Rechtmäßigkeit der Belastung eines Mieters mit einer Vertragsabschlussgebühr

    Auszug aus AG Hamburg, 19.12.2018 - 49 C 77/18
    Der Beklagten sind die Kosten der übereinstimmend für erledigt erklärten Zahlung aufzuerlegen, da eine derartige Bearbeitungsgebühr nach ständiger Rechtsprechung unwirksam ist (vgl. etwa LG Hamburg WuM 2009, 452; AG Hamburg-Altona WuM 2009, 451 und 2006, 607; AG Hamburg-Wandsbek WuM 2005, 47; AG Hannover WuM 1989, 584).
  • LG Hamburg, 23.09.2019 - 311 S 2/19

    Mietpreisbegrenzungsverordnung: Wirksamkeit bei nachträglich veröffentlichter

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 19.12.2018, Az. 49 C 77/18 abgeändert und die Klage abgewiesen.
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